Was gesetzliche Kassen beim Zahnersatz bezahlen
Der Festzuschuss beim Zahnersatz
Benötigen Sie als gesetzlich versicherter Patient einen Zahnersatz, so kommt das sogenannte Festzuschuss-System zur Anwendung. Hierbei werden die Kosten der Behandlung – mit wenigen Ausnahmen – zwischen Zahnarztpraxis und Patient abgerechnet. Die Krankenkasse beteiligt sich an diesen Kosten mit einem festgelegten Betrag, dem Festzuschuss.
Ausgangspunkt für die Festlegung des Festzuschusses ist der Befund, also die vorgefundene Situation im Mundraum, die einen Zahnersatz erforderlich macht.
Höhe des Festzuschusses
Jedem Befund ist eine sogenannte Regelversorgung zugeordnet. Die Regelversorgung ist die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (1) nach den Grundsätzen der „ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung“ (2) festgelegte Therapie für den jeweiligen Befund. Die Höhe des Festzuschusses ist so bemessen, dass etwa 50% der statistischen Durchschnittskosten der Regelversorgung abdeckt werden. Durch Nutzung der Bonusregelung kann der Festzuschuss erhöht werden.
Wahlfreiheit
Das Festzuschuss-System bietet Ihnen die Möglichkeit, dass Sie sich über die Regelversorgung hinaus auch für hochwertigeren, ästhetisch anspruchsvolleren und funktionell komfortableren Zahnersatz entscheiden können. Sie müssen in diesem Fall zwar die Mehrkosten selbst tragen, der Anspruch auf den Festzuschuss der Krankenkasse bleibt Ihnen aber erhalten.
(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.
(2) Festzuschuss-Richtlinie, abrufbar unter www.g-ba.de
Wie komme ich zu meinem Zahnersatz?
Der Heil- und Kostenplan (HKP)
Vor Beginn der Behandlung wird ein sogenannter Heil- und Kostenplan (HKP) erstellt, der dokumentiert, welche Therapie geplant ist und welche Kosten voraussichtlich dafür entstehen werden. Neben den Gesamtkosten sind auch die nach Abzug des Festzuschusses zu erwartenden Eigenanteile des Patienten aufgeführt. Der Heil- und Kostenplan muss der Krankenkasse vor Beginn der Behandlung vorgelegt werden und dient als Grundlage für die Festsetzung des Festzuschusses. Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse kann die Behandlung beginnen.
Steuerliche Absetzbarkeit
Selbstgetragene Kosten medizinischer Behandlungen sind als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich absetzbar, wenn sie die gesetzlich festgelegte zumutbare Belastung übersteigen. Das gilt auch für den Eigenanteil bei Zahnersatz.
Mehr Informationen finden Sie unter: Zahnarztkosten steuerlich absetzen
Unsere Leistungen
Zahnaufhellung / Bleaching
Die Zahnaufhellung ist eine Methode, um menschliche Zähne aus ästhetischen Gründen aufzuhellen. Helle Zähne lassen das Gesicht jünger und vitaler erscheinen als verfärbte oder gelbliche Zähne.
Parodontitis-Therapie
Durch eine Parodontitis werden das Zahnfleisch und das darunter liegende Gewebe angegriffen. Eine Parodontitis sollten behandelt werden, weil Zähne vorzeitig ausfallen können.
Zahnbehandlung bei Kindern
Eine regelmäßige Untersuchung der Zähne ist ab dem ersten Zahn sinnvoll. Die Betreuung Ihres Kindes liegt uns am Herzen, um Karies keine Chance zu geben.
Wurzelbehandlung
Eine Wurzelbehandlung ist eine Methode in der Zahnmedizin, abgestorbene oder entzündete Zähne von ihrer Entzündung zu befreien und sie dadurch vor der Herausnahme zu bewahren.
Schienentherapie
Bei einer Knirscherschiene handelt es sich um eine in der zahnärztlichen Praxis therapeutisch eingesetzte Aufbissschiene zur Harmonisierung der Zahn-, Muskel- und Gelenksfunktionen.
Zahnimplantate
Fällt ein Zahn aus oder muss entfernt werden, ist das Implantat die beste Lösung und einer Brücke vorzuziehen, um die gesunden Nachbarzähne nicht beschleifen zu müssen.
Zahnfüllungen
Risse und Löcher in den Zähnen entstehen meist durch Karies. Zum Reparieren des Schadens kann der Zahnarzt Keramik, Komposit, Gold oder Amalgam als Füllungsmaterialien einsetzen.
Veneers / Verblendschalen
Veneers können helfen, Schönheitsfehler an Ihren Zähnen zu beheben. Veneers sind dünne Keramikschalen, die mit einem speziellen Verfahren dauerhaft auf den Zähnen befestigt werden.
Brücken und Kronen
Jeder zweite Deutsche benötigt im Laufe seines Lebens Zahnersatz und setzt sich somit zwangsläufig mit der Frage nach der besten Alternative für seine fehlenden natürlichen Zähne auseinander.
Prophylaxe
Zahnmedizinische Prophylaxe bezeichnet alle vorbeugenden Maßnahmen, die verhindern sollen, dass Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates entstehen oder sich verschlimmern.
Modellguss, Teleskope, Prothesen
Eine Teleskopprothese dient dem Ersatz mehrerer Zähne. Sie ist kombiniert aus einem herausnehmbaren Zahnersatz und fest im Munde sitzenden, teleskopierenden Doppelkronen.
Zahnbehandlung bei Schwangeren
Gerade in der Schwangerschaft müssen zahnärztliche Behandlungen mit großer Sorgfalt ausgewählt werden. Mundhygiene ist in einer Schwangerschaft besonders wichtig!